Seit dem 1.1.2004 wird
kein Sterbegeld mehr von den Krankenkassen ausbezahlt.
Die Frage, ob Vorsorge sinnvoll ist, können wir mit
einem deutlichen "JA" beantworten. Es ist oft eine
Erleichterung schon zu Lebzeiten Ablauf, Umfang,
Berücksichtigung persönlicher Wünsche und die
finanzielle Absicherung festzulegen. Bei einem Trauerfall
kommen zur persönlichen Betroffenheit und dem Schmerz
sehr oft noch Dinge, welche unangenehm sind und trotzdem
korrekt geklärt werden müssen.
Um Angehörige von anstehenden Entscheidungen zu
befreien oder mögliche finanzielle Belastungen
auszuräumen, stehen wir Ihnen in einem streng
vertraulichen Gespräch gerne zur Verfügung.
So haben Sie die Sicherheit, daß alle Schritte- wie
Sie es wünschen- veranlasst werden.
Bei Fragen rufen Sie uns einfach an:
06449
- 371
oder schreiben uns eine kurze Nachricht und klicken hier

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Mit dem Tod geht die
gesamte Habe des Verstorbenen auf einen oder mehrere Erben
über. Dabei richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz,
falls nicht testamentarisch oder über einen Erbvertrag
eine andere Regelung vorgesehen ist. Mit einem
handschriftlich verfassten, eigenständig erstelltem
Testament kann die gesetzliche Erbfolge- mit Ausnahme
feststehender Pflichtanteile- außer Kraft gesetzt,
wohltätige Organisationen als Erben eingesetzt oder
Ersatzerben bestimmt werden.
Das Erbe kann angenommen oder abgelehnt werden, denn auch
Schulden werden vererbt.
Ein Testament kann man aber auch widerrufen; es existieren
Freibeträge für Erben, die nicht besteuert werden.
Bei solchen Fragen ist es sinnvoll, einen Notar oder Anwalt
zu Rate zu ziehen.
(siehe Punkt" "
)
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